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Pflegende Angehörige bekommen mehr Unterstützung

Pflegende Angehörige bekommen höhere Leistungsbeiträge und mehr Unterstützung durch Neuerungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Was Sie dazu wissen sollten…
Pflege Angehöriger zu Hause ist erfüllend, aber auch belastend

Pflegebedürftige im eigenen zu Hause belassen zu können ist schön, aber bedeutet auch pflegerischen Aufwand, den oft Angehörige stemmen.

Nach den Anpassungen des PUEG im Januar und Juli 2023, für mehr Pflegegeld für Pflegebedürftige selbst und Unterstützungsmaßnahmen für pflegende Angehörige, treten auch 2024 schrittweise Neuerungen in Kraft.

Was Sie als pflegende Angehörige wissen sollten:

Pflege Angehöriger im eigenen zu Hause ist eine schöne Aufgabe, weil die familiären Strukturen erhalten bleiben, allerdings geht die Pflege auch an die Substanz. Pflegende Angehörige können aus diesem Grund Vorsorge- oder Rehabilitations-Leistungen in Anspruch nehmen. Ab dem 01. Juli 2024 können pflegende Angehörige Pflegebedürftige mit zur Reha nehmen und betreuen. Somit entfällt die zeitintensive und oft komplizierte Planung einer Ersatzpflege für den Zeitraum des Aufenthalts.

Jährlich 10 Tage Pflege-Unterstützungsgeld

Kann eine akute Pflegesituation durch einen Arzt bescheinigt werden, haben Sie Anspruch auf Pflege-Unterstützungsgeld bzw. Lohnersatzleistung. Da sich solche Umstände selten planen lassen, können Angehörige oft kurzfristig nicht mehr oder nicht mehr vollständig ihrer Arbeit nachgehen und bekommen so den ausgefallenen Lohn durch die Pflegekasse ausgezahlt.

Ab 2024 kann diese Ausgleichszahlung für jährlich bis zu zehn Tage je pflegebedürftigem Angehörigen beantragt werden und ist somit keine Einmalzahlung mehr. So können berufstätige Menschen unterstützt werden, die Angehörige zu Hause pflegen und versorgen.