Pflegegrad beantragen
Der erste Schritt zur finanziellen Unterstützung ist die Beantragung eines Pflegegrades bei der Pflegekasse, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten). Je nach Schwere der Beeinträchtigung wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugewiesen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung:
- Pflegegeld: Für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
- Pflegesachleistungen: Für professionelle ambulante Pflegedienste, die bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen.
- Kombinationsleistungen: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
- Entlastungsbetrag: Monatlich 125 Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. Betreuungsgruppen oder Alltagsbegleiter.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Finanzielle Unterstützung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet ist.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für den barrierefreien Umbau der Wohnung (bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme).
Leistungen der Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen und Therapien:
- Medikamente: Verordnung von Arzneimitteln zur Symptomlinderung oder Verzögerung des Krankheitsverlaufs.
- Heilmittel: Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie zur Förderung der kognitiven und motorischen Fähigkeiten.
- Hilfsmittel: Bereitstellung von Gehhilfen, Pflegebetten oder Inkontinenzmaterial.
- Rehabilitationsmaßnahmen: Stationäre oder ambulante Reha zur Verbesserung oder Erhaltung der Selbstständigkeit.
Beratungs- und Schulungsangebote
- Pflegeberatung (§7a SGB XI): Individuelle Beratung durch einen Pflegeberater der Pflegekasse zu Leistungsansprüchen und Unterstützungsmöglichkeiten.
- Pflegekurse für Angehörige: Kostenlose Schulungen zur Pflege und zum Umgang mit Demenzkranken.
- Wohnberatung: Beratung zu Anpassungen im Wohnumfeld, um die Sicherheit und Selbstständigkeit zu erhöhen.
Entlastungsangebote für Angehörige
- Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Betreuung in Einrichtungen, um Angehörige zu entlasten.
- Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen: Austausch und Unterstützung durch Menschen in ähnlichen Situationen.
Rechtliche Betreuung und Vollmachten
Es ist wichtig, frühzeitig rechtliche Vorsorge zu treffen:
- Vorsorgevollmacht: Legt fest, wer im Bedarfsfall Entscheidungen treffen darf.
- Betreuungsverfügung: Bestimmt eine Vertrauensperson für die gesetzliche Betreuung.
- Patientenverfügung: Regelt medizinische Behandlungen für den Fall, dass der Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig ist.
Wie beantragt man die Leistungen?
- Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.
- Begutachtung abwarten: Ein Gutachter besucht den Betroffenen zu Hause und stellt den Pflegegrad fest.
- Leistungen wählen: Entscheiden Sie, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten.
- Regelmäßige Überprüfung: Bei Verschlechterung des Zustands kann eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.
Fazit
Die Kranken- und Pflegekassen bieten umfangreiche Unterstützung für Menschen mit Demenz oder Alzheimer und deren Angehörige. Von finanziellen Leistungen über medizinische Versorgung bis hin zu Beratungsangeboten gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Pflege und Betreuung zu erleichtern. Es lohnt sich, frühzeitig über diese Ansprüche informiert zu sein und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Kranken- oder Pflegekasse oder nutzen Sie die Pflegeberatung vor Ort.